Versteigerung einer Immobilie im Rahmen einer Erbschaft-Auseinandersetzung.
Das besondere und interessante an einer solchen Versteigerungsimmobilie ist, dass diese meist sehr gepflegt und haeufig lastenfrei ist und mehrere Eigentuemer, die Erben in einer Erbengemeinschaft, vorhanden sind.
Der Bewohner der Immobilie ist meist einer der Erben und weil er im Erbfall die uebrigen Erben auszahlen muss und das nicht kann oder nicht will, versucht er die gesamte Immobilie mittels Zwangsversteigerung zur Aufloesung der Erbengemeinschaft in seine Hand zu bekommen.
Mit einem solchen Verfahren kann der betreibende Erbe das Objekt im guenstigsten Fall fuer 50 % des Verkehrswertes ersteigern, wenn kein weiterer Bieter vorhanden ist.
Ein solches Versteigerungsvorgehen geht immer zu Lasten der uebrigen Erben, deren Erbanteil entsprechend geschaelert wird, denn es steht nicht mehr der Verkehrswert zur Verteilung an, sondern nur noch der Versteigerungserloes.
Fuer einen Investor sind diese Erbstreitigkeit uninteressant, interessant ist fuer ihn allerdings, dass die Immobilie gut unterhalten ist und Renovierungen fuer einen sofortigen Bezug oder Vermietung selten notwendig sind und der Einkommensstream kann sofort nach Bezahlung des Versteigungsbetrag fliessen. Ausserdem ist der Erwerb solcher Immobilien weniger kapitalintensiv.
Bei einer Versteigerung, die auf Grund eines notleidenden Kredites von einer Bank beantragt wird, ist die Immobilie haeufig nicht gepflegt. Der derzeitige Eigentuemer und Kreditnehmer hat haeufig nicht mehr das Geld die Immobilie instand zu halten und ein Investor muss mit hoeheren Renovierungskosten rechnen. Sein Kapitaleinsatz ist wesentlich hoeher.
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